Der Weg zum Ausweis

1.Nothelferkurs 
Nach absolviertem Nothelferkurs erhalten Sie den Nothilfeausweis.

 

2.Lernfahrausweis beantragen 
Das Antragsformular korrekt ausfüllen, beim Optiker die Sehschärfe kontrollieren lassen und auf dem Antragsformular bestätigen.
Wohnsitz auf der Gemeinde bestätigen lassen. Dem Antragsformular ein farbiges Passfoto beilegen und zusammen mit dem Nothilfeausweis beim Strassenverkehrsamt abgeben.

 

3.Theorie 
Mit der Zulassungskarte für die Theorieprüfung, die Sie vom Strassenverkehrsamt erhalten haben , sind Sie zur Theorieprüfung zugelassen.
Mit unserem Theorievorbereitungskurs erreichen Sie schnell und effizient das Prüfungsniveau. Fundiertes theoretisches Wissen spart Fahrstunden. 
Achtung: Für die Theorieprüfung amtlichen Ausweis mitnehmen.

 

4.Teorieprüfung 
Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis zusammen mit der Anmeldekarte für die praktische Führerprüfung.

 

5.Verkehrskundekurs (VKU) 
Der Verkehrskundekurs kann frühestens nach Erhalt des Lernfahrausweises besucht werden. Wir empfehlen Ihnen diesen obligatorischen Kurs bald nach
Erhalt des Lernfahrausweises zu besuchen, damit Sie das erlangte Wissen in die praktische Ausbildung mit einfliessen lassen können.

 

6.Fahrstunden 
Nach Erhalt des Lernfahrausweises sind Sie berechtigt, Übungsfahrten mit einem Fahrlehrer oder einer Begleitperson durchzuführen.

 

Achtung: 
Die Begleitperson muss mindestens 23-jährig und mindestens 3 Jahre im Besitz der entsprechenden Führerausweiskategorie sein.
Der Beifahrer muss die Handbremse gut erreichen können.
Private Übungsfahrten auf der Autobahn dürfen erst nach abgeschlossener Ausbildung gemacht werden.

Weitere Passagiere dürfen grundsätzlich mitgeführt werden, ist jedoch nicht empfehlenswert.