Der Weg zum Ausweis
1.Nothelferkurs
2.Lernfahrausweis beantragen
Das Antragsformular korrekt
ausfüllen, beim Optiker die Sehschärfe kontrollieren lassen und auf dem
Antragsformular bestätigen.
Wohnsitz auf der Gemeinde bestätigen lassen. Dem Antragsformular ein farbiges
Passfoto beilegen und zusammen mit dem Nothilfeausweis beim Strassenverkehrsamt
abgeben.
3.Theorie
Mit der Zulassungskarte für die Theorieprüfung, die Sie vom
Strassenverkehrsamt erhalten haben , sind Sie
zur Theorieprüfung zugelassen.
Mit unserem Theorievorbereitungskurs erreichen
Sie schnell und effizient das Prüfungsniveau. Fundiertes theoretisches Wissen
spart Fahrstunden.
Achtung: Für die Theorieprüfung amtlichen Ausweis mitnehmen.
4.Teorieprüfung
Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis zusammen mit
der Anmeldekarte für die praktische Führerprüfung.
5.Verkehrskundekurs (VKU)
Der Verkehrskundekurs kann
frühestens nach Erhalt des Lernfahrausweises besucht werden. Wir empfehlen Ihnen
diesen obligatorischen Kurs bald nach
Erhalt des Lernfahrausweises zu besuchen, damit Sie das erlangte Wissen in die
praktische Ausbildung mit einfliessen lassen können.
6.Fahrstunden
Nach Erhalt des Lernfahrausweises sind Sie berechtigt, Übungsfahrten mit einem Fahrlehrer oder
einer Begleitperson durchzuführen.
Achtung:
Die Begleitperson muss mindestens 23-jährig und mindestens 3 Jahre im Besitz der
entsprechenden Führerausweiskategorie sein.
Der Beifahrer muss die Handbremse gut erreichen können.
Private Übungsfahrten auf der Autobahn dürfen erst nach abgeschlossener
Ausbildung gemacht werden.
Weitere Passagiere dürfen grundsätzlich mitgeführt werden, ist jedoch nicht empfehlenswert.